Das MDV Jobticket – Informationen für Arbeitgeber
Das MDV-Jobticket ab 1. Mai 2023
Das voraussichtlich ab 1. Mai geltende Deutschlandticket soll es auch als Jobticket-Variante geben. Mit der Einführung sind auch Anpassungen im MDV-Jobticket angedacht. Sobald alle Details dazu beschlossen sind, überarbeiten und ergänzen wir die hier bereitgestellten Informationen für Unternehmen und Beschäftigte.
Antworten auf die wichtigsten aktuellen Fragen zum Deutschlandticket finden Sie auf 1ticket.de. Dort aktualisieren wir fortlaufend alle Informationen.

Was ist das Jobticket?
Deutlich vergünstigtes Jahres-Abo für Ihre Beschäftigten zur Nutzung von Zug, S-Bahn, Tram und Bus im MDV-Gebiet
Nutzung für den Weg zur Arbeit und auch in der Freizeit möglich
2 Modelle zur Wahl: mit und ohne finanzielle Beteiligung des Arbeitgebenden
Je höher die finanzielle Beteiligung an den Fahrtkosten Ihrer Beschäftigten ist, desto größer ist der Rabatt, der auf die regulären Abo-Preise gewährt wird. Bis zu 19% Rabatt sind möglich.
Zuschüsse zum ÖPNV sind seit 2019 steuerfrei – Fragen Sie Ihre Steuerberatung
Mindestabnahmemenge beträgt 20 Jobtickets pro Unternehmen. In Gewerbegebieten können sich Unternehmen zusammenschließen, um die Mindestabnahmemenge zu erreichen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Steigern Sie Ihre Attraktivität bei der Personalgewinnung
Leisten Sie einen Beitrag zur CO2-Reduzierung und Umweltschutz
Verbessern Sie Ihre Erreichbarkeit bei Personengruppen ohne Auto
Freuen Sie sich auf zufriedenere Beschäftigte
Durch weniger Stress auf dem Arbeitsweg sind Ihre Beschäftigte effizienter am Arbeitsplatz
Sparen Sie Kosten z.B. beim Bau von Firmenparkplätzen
Verbessern Sie Ihr Image in der Öffentlichkeit
Welche Modelle gibt es?
Es gibt zwei Jobticketmodelle: „mit“ und „ohne“ Arbeitgeberbeteiligung. Die Mindestabnahmemenge beträgt in beiden Modellen 20 Jobtickets.
Jobticket-Modell „Ohne Arbeitgeberbeteiligung“
Die Höhe des Verbundrabattes richtet sich nach der Anzahl der Jobticketverträge.

Jobticket-Modell „Mit Arbeitgeberbeteiligung“
Die Höhe des Verbundrabattes richtet sich nach dem Zuschuss pro Monat und beschäftigter Person, den das Unternehmen zahlt. Bei diesem Modell ist die Besonderheit, dass sich mehrere Unternehmen zusammenschließen können (z.B. in Gewerbegebieten), um die geforderte Mindestabnahme zu erreichen.
Aus welchen Abos können Ihre Mitarbeiter wählen?
Die folgenden MDV-Abonnements – maßgeschneidert für jedes Mobilitätsbedürfnis – können als Jobticket verwendet werden:
Jeder Beschäftigte kann individuell das gewünschte Abo sowie die gewünschten Tarifzonen wählen und sich für die die 1. Klasse Option entscheiden
Mindestlaufzeit sind 12 Kalendermonate
In wenigen Schritten zum Jobticket
Der MDV berät Sie gerne zu den Grundlagen des Jobtickets. Die Vertragsgestaltung und Ausgabe erfolgt durch die Verkehrsunternehmen und nicht den MDV.
Lassen Sie sich durch Ihr lokales Verkehrsunternehmen beraten. Sehr gern vermitteln wir Ihnen den Kontakt. Schreiben Sie uns eine E-Mail an geschaeftskunden@mdv.de.
Nachdem ein Rahmenvertrag zwischen Ihrem Unternehmen und dem Verkehrsunternehmen geschlossen wurde, werden Ihnen Jobticket-Anträge für Ihre Beschäftigten zur Verfügung gestellt. Die ausgefüllten Anträge leiten Sie an das Verkehrsunternehmen weiter.
In Abhängigkeit des Vertrages mit dem Verkehrsunternehmen erfolgt der Versand der Jobtickets an Ihr Unternehmen oder direkt per Post an Ihre Beschäftigten.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf
Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen
Landtags beschlossenen Haushaltes.
FAQ: Antworten auf häufig gestellte Jobticket-Fragen
Hier finden Sie eine Auswahl an Fragen zum MDV-Jobticket. Auf 1ticket.de finden Sie zudem Informationen zum Deutschlandticket, das es voraussichtlich auch als Jobticket-Variante geben soll. Ihre Frage ist nicht mit dabei? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Das MDV-Jobticket ab 1. Mai 2023
Das voraussichtlich ab 1. Mai geltende Deutschlandticket soll es auch als Jobticket-Variante geben. Mit der Einführung sind auch Anpassungen im MDV-Jobticket angedacht. Sobald alle Details dazu beschlossen sind, überarbeiten und ergänzen wir die hier bereitgestellten Informationen für Unternehmen und Beschäftigte.
Antworten auf die wichtigsten aktuellen Fragen zum Deutschlandticket finden Sie auf 1ticket.de. Dort aktualisieren wir fortlaufend alle Informationen.

Was ist das Jobticket?
Deutlich vergünstigtes Jahres-Abo für Ihre Beschäftigten zur Nutzung von Zug, S-Bahn, Tram und Bus im MDV-Gebiet
Nutzung für den Weg zur Arbeit und auch in der Freizeit möglich
2 Modelle zur Wahl: mit und ohne finanzielle Beteiligung des Arbeitgebenden
Je höher die finanzielle Beteiligung an den Fahrtkosten Ihrer Beschäftigten ist, desto größer ist der Rabatt, der auf die regulären Abo-Preise gewährt wird. Bis zu 19% Rabatt sind möglich.
Zuschüsse zum ÖPNV sind seit 2019 steuerfrei – Fragen Sie Ihre Steuerberatung
Mindestabnahmemenge beträgt 20 Jobtickets pro Unternehmen. In Gewerbegebieten können sich Unternehmen zusammenschließen, um die Mindestabnahmemenge zu erreichen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Steigern Sie Ihre Attraktivität bei der Personalgewinnung
Leisten Sie einen Beitrag zur CO2-Reduzierung und Umweltschutz
Verbessern Sie Ihre Erreichbarkeit bei Personengruppen ohne Auto
Freuen Sie sich auf zufriedenere Beschäftigte
Durch weniger Stress auf dem Arbeitsweg sind Ihre Beschäftigte effizienter am Arbeitsplatz
Sparen Sie Kosten z.B. beim Bau von Firmenparkplätzen
Verbessern Sie Ihr Image in der Öffentlichkeit
Welche Modelle gibt es?
Es gibt zwei Jobticketmodelle: „mit“ und „ohne“ Arbeitgeberbeteiligung. Die Mindestabnahmemenge beträgt in beiden Modellen 20 Jobtickets.
Jobticket-Modell „Ohne Arbeitgeberbeteiligung“
Die Höhe des Verbundrabattes richtet sich nach der Anzahl der Jobticketverträge.

Jobticket-Modell „Mit Arbeitgeberbeteiligung“
Die Höhe des Verbundrabattes richtet sich nach dem Zuschuss pro Monat und beschäftigter Person, den das Unternehmen zahlt. Bei diesem Modell ist die Besonderheit, dass sich mehrere Unternehmen zusammenschließen können (z.B. in Gewerbegebieten), um die geforderte Mindestabnahme zu erreichen.
Aus welchen Abos können Ihre Mitarbeiter wählen?
Die folgenden MDV-Abonnements – maßgeschneidert für jedes Mobilitätsbedürfnis – können als Jobticket verwendet werden:
Jeder Beschäftigte kann individuell das gewünschte Abo sowie die gewünschten Tarifzonen wählen und sich für die die 1. Klasse Option entscheiden
Mindestlaufzeit sind 12 Kalendermonate
In wenigen Schritten zum Jobticket
Der MDV berät Sie gerne zu den Grundlagen des Jobtickets. Die Vertragsgestaltung und Ausgabe erfolgt durch die Verkehrsunternehmen und nicht den MDV.
Lassen Sie sich durch Ihr lokales Verkehrsunternehmen beraten. Sehr gern vermitteln wir Ihnen den Kontakt. Schreiben Sie uns eine E-Mail an geschaeftskunden@mdv.de.
Nachdem ein Rahmenvertrag zwischen Ihrem Unternehmen und dem Verkehrsunternehmen geschlossen wurde, werden Ihnen Jobticket-Anträge für Ihre Beschäftigten zur Verfügung gestellt. Die ausgefüllten Anträge leiten Sie an das Verkehrsunternehmen weiter.
In Abhängigkeit des Vertrages mit dem Verkehrsunternehmen erfolgt der Versand der Jobtickets an Ihr Unternehmen oder direkt per Post an Ihre Beschäftigten.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf
Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen
Landtags beschlossenen Haushaltes.
FAQ: Antworten auf häufig gestellte Jobticket-Fragen
Hier finden Sie eine Auswahl an Fragen zum MDV-Jobticket. Auf 1ticket.de finden Sie zudem Informationen zum Deutschlandticket, das es voraussichtlich auch als Jobticket-Variante geben soll. Ihre Frage ist nicht mit dabei? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.