Unentgeltliche Beförderung

Kinder

Die Beförderung von nicht eingeschulten Kindern bis einschließlich des 8. Geburtstages und eingeschulten Kindern bis einschließlich des 6. Geburtstages ist im Verbundgebiet kostenlos.

Die Begleitpersonen von Kindern und Kindergruppen müssen ein Ticket gemäß gültigem Tarif lösen. Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren fahren ermäßigt mit unseren Kinderfahrkarten:

Bei der 24-Stunden-Karte Plus für Leipzig können zusätzlich bis zu 3 Kinder kostenfrei mitgenommen werden.

Mobilitätseingeschränkte Personen

Im MDV fahren mobilitätseingeschränkte Personen kostenlos. Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Schwerbehindertenausweis (siehe Abbildung) zusammen mit dem weißen Beiblatt mit aufgeklebter oder integrierter gültiger Wertmarke des Versorgungsamtes.

ACHTUNG: Ausweis und Beiblatt sind nur zusammen gültig. Begleitpersonen von Schwerbehinderten Menschen werden unentgeltlich befördert, wenn die Berechtigung zur Mitnahme durch die Eintragung der Merkzeichen „B“ oder „BI“ auf der Vorderseite des Schwerbehindertenausweises hervorgeht. In diesem Fall kann alternativ oder zusätzlich zu einer Begleitperson auch ein Hund unentgeltlich mitgenommen werden.

Unter den genannten Voraussetzungen können schwerbehinderte Personen folgende Verkehrsmittel im MDV-Gebiet ohne Kilometerbegrenzung unentgeltlich nutzen:

  • Straßenbahnen

  • Stadt- und Regionalbusse

  • S-Bahnen (2. Klasse)

  • Nahverkehrszüge (2. Klasse)

Deutschlandweit gilt: Innerhalb der Verkehrsverbünde können gegen Vorlage des gültigen Ausweises und der Wertmarke alle Nahverkehrsmittel genutzt werden. Außerhalb der Verkehrsverbünde gilt die freie Fahrt bundesweit nur für Nahverkehrszüge.

ACHTUNG: Schwerbehindertenausweise mit grünem Untergrund berechtigen nicht zur freien Fahrt im ÖPNV.

schwerbehindertenausweis grün orange

Mit diesem gültigen Schwerbehinderten-Ausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke fahren Sie unentgeltlich im ÖPNV und somit ebenfalls im MDV-Gebiet. Sie benötigen kein Ticket.

schwerbehindertenausweis,gruen

Dieser Schwerbehindertenausweis berechtigt nicht zur unentgeltlichen Beförderung im MDV-Gebiet. Ob Ihre Begleitperson eventuell unentgeltlich befördert werden kann, entnehmen Sie ebenfalls Ihrem Ausweis. Sie benötigen ein Ticket.

Ein Stück Lebensqualität

frau rollstuhl

Barrierefreie Verkehrsangebote sind für Menschen mit Behinderungen eine wichtige Voraussetzung um S-Bahn, Zug, Tram und Bus zu nutzen. Das gemeinsame Ziel der Verkehrsunternehmen sowie der Landkreise und Kommunen im MDV ist es, einen attraktiveren und besser aufeinander abgestimmten barrierefreien Zugang zu den Angeboten des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu schaffen.

Die Verkehrsunternehmen setzen mehr und mehr behindertengerechte Fahrzeuge ein und arbeiten kontinuierlich an der Schaffung von barrierefreien Zugängen zu Haltestellen. Um die Unsicherheiten bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu beseitigen, stehen vielerorts bei ausgewählten Verkehrsunternehmen spezielle Begleitdienste zur Verfügung.

Beförderungsleistungen

Ergänzende Beförderungsleistungen in der Region: Ideale Ergänzungen zum bestehenden Linienangebot im ländlichen Raum sind AnrufBus, AnrufSammelTaxi, RufBus und AnrufLinientaxi. Freifahrtberechtigte schwerbehinderte Menschen zahlen für diesen zusätzlichen Service einen Komfortzuschlag. Auf welchen Linien diese Bedienformen angeboten werden, ist in den Fahrplänen ersichtlich. Der Beförderungswunsch muss vom Fahrgast vorher rechtzeitig angemeldet werden.

Kostenlose Hilfeleistungen

Von den Verkehrsunternehmen DB Regio, der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH und der Halleschen Verkehrs-AG werden Hilfeleistungen für mobilitätseingeschränkte Personen angeboten. Weitere Informationen dazu:

logo deutsche bahn

DB Begleitdienst

Tel. 01806 512 512*, (tgl. von 6.00 bis 22 Uhr) Fax 01805 159 357**  | Mail: msz@deutschebahn.com

Logo Leipziger Verkehrsbetriebe

LVB Begleitdienst

Anmeldung

Tel. 0341 492 2408 / -2407 | Fax: 0341 492 1687 | Mail: mobilitaet.steigern@l.de

Mobilitätsberatung

Tel. 0341 492-2083 | Mail: mobilitaetsberatung.verkehrsbetriebe@L.de

Logo Hallesche verkehrs-AG

HAVAG Begleitservice

Tel. 0345 581 56 66 | Fax: 0345 581 57 77 |  Mail: post@havag.com

Versorgungsämter im MDV

  • Stadt Leipzig Prager Straße 118-136 04317 Leipzig Telefon 0341 123-0

  • Landkreis Leipzig Staufenbergstraße 4 04552 Borna Telefon 03433 241-0

  • Landkreis Nordsachsen Richard-Wagner-Straße 7a 04509 Delitzsch Telefon 034202 988-0

  • Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Referat Versorgungsamt, Schwerbehindertenrecht Maxim-Gorki-Straße 7 06114 Halle Telefon 0345 514-0

  • Landratsamt Altenburger Land Fachdienst Schwerbehinderten- und Blindenrecht Theaterplatz 7/8 04600 Altenburg Telefon 03447 586548

*20 ct/Anruf aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 60 ct/Anruf*14ct/Min. aus dem Festnetz, Tarife bei Mobilfunk ggf. abweichend, max. 42 ct/Min

Kinder

Die Beförderung von nicht eingeschulten Kindern bis einschließlich des 8. Geburtstages und eingeschulten Kindern bis einschließlich des 6. Geburtstages ist im Verbundgebiet kostenlos.

Die Begleitpersonen von Kindern und Kindergruppen müssen ein Ticket gemäß gültigem Tarif lösen. Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren fahren ermäßigt mit unseren Kinderfahrkarten:

Bei der 24-Stunden-Karte Plus für Leipzig können zusätzlich bis zu 3 Kinder kostenfrei mitgenommen werden.

Mobilitätseingeschränkte Personen

Im MDV fahren mobilitätseingeschränkte Personen kostenlos. Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Schwerbehindertenausweis (siehe Abbildung) zusammen mit dem weißen Beiblatt mit aufgeklebter oder integrierter gültiger Wertmarke des Versorgungsamtes.

ACHTUNG: Ausweis und Beiblatt sind nur zusammen gültig. Begleitpersonen von Schwerbehinderten Menschen werden unentgeltlich befördert, wenn die Berechtigung zur Mitnahme durch die Eintragung der Merkzeichen „B“ oder „BI“ auf der Vorderseite des Schwerbehindertenausweises hervorgeht. In diesem Fall kann alternativ oder zusätzlich zu einer Begleitperson auch ein Hund unentgeltlich mitgenommen werden.

Unter den genannten Voraussetzungen können schwerbehinderte Personen folgende Verkehrsmittel im MDV-Gebiet ohne Kilometerbegrenzung unentgeltlich nutzen:

  • Straßenbahnen

  • Stadt- und Regionalbusse

  • S-Bahnen (2. Klasse)

  • Nahverkehrszüge (2. Klasse)

Deutschlandweit gilt: Innerhalb der Verkehrsverbünde können gegen Vorlage des gültigen Ausweises und der Wertmarke alle Nahverkehrsmittel genutzt werden. Außerhalb der Verkehrsverbünde gilt die freie Fahrt bundesweit nur für Nahverkehrszüge.

ACHTUNG: Schwerbehindertenausweise mit grünem Untergrund berechtigen nicht zur freien Fahrt im ÖPNV.

schwerbehindertenausweis grün orange

Mit diesem gültigen Schwerbehinderten-Ausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke fahren Sie unentgeltlich im ÖPNV und somit ebenfalls im MDV-Gebiet. Sie benötigen kein Ticket.

schwerbehindertenausweis,gruen

Dieser Schwerbehindertenausweis berechtigt nicht zur unentgeltlichen Beförderung im MDV-Gebiet. Ob Ihre Begleitperson eventuell unentgeltlich befördert werden kann, entnehmen Sie ebenfalls Ihrem Ausweis. Sie benötigen ein Ticket.

Ein Stück Lebensqualität

frau rollstuhl

Barrierefreie Verkehrsangebote sind für Menschen mit Behinderungen eine wichtige Voraussetzung um S-Bahn, Zug, Tram und Bus zu nutzen. Das gemeinsame Ziel der Verkehrsunternehmen sowie der Landkreise und Kommunen im MDV ist es, einen attraktiveren und besser aufeinander abgestimmten barrierefreien Zugang zu den Angeboten des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu schaffen.

Die Verkehrsunternehmen setzen mehr und mehr behindertengerechte Fahrzeuge ein und arbeiten kontinuierlich an der Schaffung von barrierefreien Zugängen zu Haltestellen. Um die Unsicherheiten bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu beseitigen, stehen vielerorts bei ausgewählten Verkehrsunternehmen spezielle Begleitdienste zur Verfügung.

Beförderungsleistungen

Ergänzende Beförderungsleistungen in der Region: Ideale Ergänzungen zum bestehenden Linienangebot im ländlichen Raum sind AnrufBus, AnrufSammelTaxi, RufBus und AnrufLinientaxi. Freifahrtberechtigte schwerbehinderte Menschen zahlen für diesen zusätzlichen Service einen Komfortzuschlag. Auf welchen Linien diese Bedienformen angeboten werden, ist in den Fahrplänen ersichtlich. Der Beförderungswunsch muss vom Fahrgast vorher rechtzeitig angemeldet werden.

Kostenlose Hilfeleistungen

Von den Verkehrsunternehmen DB Regio, der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH und der Halleschen Verkehrs-AG werden Hilfeleistungen für mobilitätseingeschränkte Personen angeboten. Weitere Informationen dazu:

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DB Begleitdienst

Tel. 01806 512 512*, (tgl. von 6.00 bis 22 Uhr) Fax 01805 159 357**  | Mail: msz@deutschebahn.com

Logo Leipziger Verkehrsbetriebe

LVB Begleitdienst

Anmeldung

Tel. 0341 492 2408 / -2407 | Fax: 0341 492 1687 | Mail: mobilitaet.steigern@l.de

Mobilitätsberatung

Tel. 0341 492-2083 | Mail: mobilitaetsberatung.verkehrsbetriebe@L.de

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HAVAG Begleitservice

Tel. 0345 581 56 66 | Fax: 0345 581 57 77 |  Mail: post@havag.com

Versorgungsämter im MDV

  • Stadt Leipzig Prager Straße 118-136 04317 Leipzig Telefon 0341 123-0

  • Landkreis Leipzig Staufenbergstraße 4 04552 Borna Telefon 03433 241-0

  • Landkreis Nordsachsen Richard-Wagner-Straße 7a 04509 Delitzsch Telefon 034202 988-0

  • Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Referat Versorgungsamt, Schwerbehindertenrecht Maxim-Gorki-Straße 7 06114 Halle Telefon 0345 514-0

  • Landratsamt Altenburger Land Fachdienst Schwerbehinderten- und Blindenrecht Theaterplatz 7/8 04600 Altenburg Telefon 03447 586548

*20 ct/Anruf aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 60 ct/Anruf*14ct/Min. aus dem Festnetz, Tarife bei Mobilfunk ggf. abweichend, max. 42 ct/Min

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