Fahrräder, Sachen & Tiere

Fahrräder

Die Mitnahme eines Fahrrades ist in allen Zügen des Nahverkehrs im MDV, in Straßenbahnen und Bussen in den Landkreisen Saalekreis und Burgenlandkreis sowie auf den Linien im Bahn-Bus-Landesnetz Sachsen-Anhalt kostenfrei.

Zusammengeklappte Fahrräder in Taschen, zusammengeklappte elektrische Tretroller sowie Kleinkindfahrräder (von Kindern mit Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung) gelten als Traglast und werden ebenfalls kostenfrei befördert.

Im Liniennetz der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH können Fahrräder montags bis samstags von 19.30 bis 6 Uhr und sonntags sowie an sächsischen Feiertagen ganztägig kostenfrei mitgenommen werden.

Fahrradmitnahme außerhalb des MDV-Gebietes: 

In den Nahverkehrszügen können Sie Fahrräder auch in allen außerhalb des MDV-Gebietes liegenden Transitzonen 298 und 299 sowie in den Tarifzonen 131 bis 134 und 279 kostenfrei mitnehmen, sofern Sie ein gültiges MDV-Ticket für die entsprechende Relation vorweisen können.

  • Kostenpflichtige Fahrradmitnahme

    In den Straßenbahnen und Bussen im sächsischen und thüringischen Verbundgebiet sowie in der Stadt Halle (Tarifzone 210) müssen Sie für die Mitnahme eines Fahrrades eine Extrakarte in der jeweiligen Preisstufe lösen.

    Die HAVAG bietet für die Stadt Halle (Tarifzone 210) eine Fahrradmonatskarte an.

  • Fahrradmitnahme für Studierende

    Die Fahrradmitnahme ist am jeweiligen Hochschulstandort Halle (Tarifzone 210) und Leipzig (Tarifzone 110) in Straßenbahnen und Bussen täglich von 19 bis 5 Uhr mit einem Studierendenausweis kostenfrei möglich, darüber hinaus auch in Halle (Tarifzone 210) ganztägig an Wochenenden und Feiertagen.

    In den Landkreisen Saalekreis und Burgenlandkreis ist die Fahrradmitnahme mit Studierendenausweis ohne zeitliche Einschränkung in Straßenbahnen und Bussen sowie in den Nahverkehrszügen verbundweit (ohne MDV Nord) erlaubt.

  • Fahrradmitnahme auf Fahrradanhängern / Fahrradträgern

    Auf bestimmten Linien der PVG Burgenlandkreis ist die Mitnahme von Fahrrädern durch die Befestigung an einem vorhandenen Fahrradträger am Heck des Linienbusses möglich. Die Mitnahme kann nur garantiert werden, wenn:

    • ein Fahrradträger am Bus vorhanden ist

    • dieser über freie Kapazitäten verfügt

    • keine Gewichtsüberschreitung erfolgt

    Der Fahrgast muss das Fahrrad auf den Träger stellen. Die Befestigung erfolgt durch das Fahrpersonal im Beisein des Fahrgastes. Für Verschmutzungen und Beschädigungen während der Fahrt wird grundsätzlich keine Haftung übernommen. Fahrräder mit Hilfsmotor (außer Pedelec) sind ausgeschlossen, sofern Gewicht und Abmessungen eine sichere Beförderung nicht möglich machen.

    Auf bestimmten und gekennzeichneten Linien der Regionalbus Leipzig GmbH ist die Mitnahme von Fahrrädern auf einem hierfür vorgesehenen Anhänger am Bus möglich. Der Fahrgast muss das Fahrrad auf dem Anhänger in den dafür vorgesehenen Träger aufstellen. Die Befestigung / Sicherung des Fahrrads erfolgt durch das Fahrpersonal im Beisein des Fahrgastes. Für Verschmutzungen und Beschädigungen die im Zusammenhang mit der Beladung und der Entladung des Fahrrades sowie während dessen Transports auf dem Anhänger entstehen, wird keine Haftung übernommen.

    Fahrräder mit Hilfsmotor (außer Pedelec) sind vom Transport ausgeschlossen, sofern Gewicht und/oder Abmessungen einen sicheren Transport auf dem Anhänger nicht möglich machen. Die Mitnahme kann nur garantiert werden, wenn ein Fahrradanhänger am Bus vorhanden ist, dieser über freie Ladungskapazitäten verfügt und keine Gewichtsüberschreitung erfolgt.

    Über die Mitnahme von Fahrrädern auf dem Anhänger entscheidet ausschließlich das Fahrpersonal.

  • Fahrradmitnahme NICHT gestattet

    Die Beförderung von Fahrrädern ist aus Sicherheitsgründen in den besonders gekennzeichneten Linienbussen folgender Verkehrsunternehmen nicht gestattet:

    • Nordsachsen Mobil GmbH und

    • Omnibusbetrieb Saalekreis (OBS) GmbH

    In den anderen Linienbussen der aufgezählten Verkehrsunternehmen ist die Mitnahme von mindestens einem Fahrrad möglich.

    Über die Mitnahme von mehreren Fahrrädern entscheidet allein das Fahrpersonal.

Bike & Ride

Eine Übersicht über alle Bike & Ride Plätze im Verbundgebiet haben wir hier zusammengestellt:

Bike + Ride Plätze im MDV

schild bike und ride parkplatz

Hinweis

Eine Mitnahmepflicht von Fahrrädern besteht grundsätzlich nicht. Die Entscheidung über eine Mitnahme des Fahrrades und -Anhängers richtet sich nach der Kapazität des Verkehrsmittels und wird im Zweifel vom Fahr- oder Betriebspersonal getroffen. Bei gleichzeitiger Mitnahme von Kinderwagen/Rollstuhl und Fahrrad hat der Kinderwagen/Rollstuhl Vorrang. Es dürfen nur so viele Fahrräder mitgenommen werden, wie ohne Gefährdung oder Belästigung anderer Fahrgäste möglich ist.

Sachen, Kinderwagen, Rollstuhl & Rollator

Kinderwagen, Rollstuhl und Rollator werden kostenfrei mitgenommen, soweit sie nicht zweckentfremdet verwendet werden, z.B. zum Transport von Gepäck, Tieren oder dergleichen dienen. In diesen Fällen ist pro Kinderwagen, Rollstuhl und Rollator der Fahrpreis der Extrakarte in der entsprechenden Preisstufe zu lösen.

Rollstühle werden stets bevorzugt befördert.

Kostenfreie Mitnahme von Gepäck

Fahrgäste mit einem gültigen Ticket können Handgepäck, Reisegepäck sowie Traglast kostenfrei mitnehmen, wenn dieses insgesamt von dem mitnehmenden Fahrgast allein getragen werden kann. Für jeden weiteren Gegenstand muss eine Extrakarte in der jeweiligen Preisstufe gelöst werden.

Fahrradanhänger oder Handwagen, in denen Kinder befördert werden, Dreiräder, Lauf- und Fahrräder sowie sonstige Gefährte von Kindern mit Anspruch auf kostenfreie Beförderung werden kostenfrei mitgenommen.

Hinweis

Ein Anspruch auf Beförderung von Sachen besteht nicht. Handgepäck und sonstige Sachen werden nur dann befördert, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können. Eine Mitnahme von Sachen scheidet aus, wenn hierdurch der Haltestellenaufenthalt über das übliche Maß verlängert wird oder die Gefahr besteht, dass auf Grund der Mitnahme der Sache andere Fahrgäste keinen Platz im Fahrzeug finden.

Tiere

Kleintiere oder kleine Hunde werden kostenfrei mitgenommen, wenn sie in geeigneten Behältnissen wie Handgepäck untergebracht sind. Die Behältnisse dürfen andere Personen und Sachen nicht beeinträchtigen.

Kostenpflichtige Mitnahme

Für Hunde, die nicht in geeigneten Behältnissen wie Handgepäck befördert werden, muss eine Extrakarte für die Fahrt in der jeweiligen Preisstufe gelöst werden.

Ständige Mitnahme eines Hundes

Für die ständige Mitnahme eines Hundes ist der Kauf folgender Tickets möglich:

hund Bahnsteig Rucksack
  • Monatskarte zum Normaltarif in der jeweiligen Preisstufe

Mitnahme eines Hundes rund um die Uhr:

Mitnahme eines Hundes zeitlich eingeschränkt:

Hinweis

Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert. Hunde, die nicht in geeigneten Behältern mitgenommen werden, sind an einer kurzgehaltenen Leine zu führen und müssen einen Maulkorb tragen. Blindenführ- und Assistenzhunde, die eine Person begleiten, sowie in Ausbildung befindliche Blindenführ- und Assistenzhunde müssen Führhundegeschirr bzw. -decke tragen und sind von der Maulkorbpflicht befreit.

Fahrräder

Die Mitnahme eines Fahrrades ist in allen Zügen des Nahverkehrs im MDV, in Straßenbahnen und Bussen in den Landkreisen Saalekreis und Burgenlandkreis sowie auf den Linien im Bahn-Bus-Landesnetz Sachsen-Anhalt kostenfrei.

Zusammengeklappte Fahrräder in Taschen, zusammengeklappte elektrische Tretroller sowie Kleinkindfahrräder (von Kindern mit Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung) gelten als Traglast und werden ebenfalls kostenfrei befördert.

Im Liniennetz der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH können Fahrräder montags bis samstags von 19.30 bis 6 Uhr und sonntags sowie an sächsischen Feiertagen ganztägig kostenfrei mitgenommen werden.

Fahrradmitnahme außerhalb des MDV-Gebietes: 

In den Nahverkehrszügen können Sie Fahrräder auch in allen außerhalb des MDV-Gebietes liegenden Transitzonen 298 und 299 sowie in den Tarifzonen 131 bis 134 und 279 kostenfrei mitnehmen, sofern Sie ein gültiges MDV-Ticket für die entsprechende Relation vorweisen können.

  • Kostenpflichtige Fahrradmitnahme

    In den Straßenbahnen und Bussen im sächsischen und thüringischen Verbundgebiet sowie in der Stadt Halle (Tarifzone 210) müssen Sie für die Mitnahme eines Fahrrades eine Extrakarte in der jeweiligen Preisstufe lösen.

    Die HAVAG bietet für die Stadt Halle (Tarifzone 210) eine Fahrradmonatskarte an.

  • Fahrradmitnahme für Studierende

    Die Fahrradmitnahme ist am jeweiligen Hochschulstandort Halle (Tarifzone 210) und Leipzig (Tarifzone 110) in Straßenbahnen und Bussen täglich von 19 bis 5 Uhr mit einem Studierendenausweis kostenfrei möglich, darüber hinaus auch in Halle (Tarifzone 210) ganztägig an Wochenenden und Feiertagen.

    In den Landkreisen Saalekreis und Burgenlandkreis ist die Fahrradmitnahme mit Studierendenausweis ohne zeitliche Einschränkung in Straßenbahnen und Bussen sowie in den Nahverkehrszügen verbundweit (ohne MDV Nord) erlaubt.

  • Fahrradmitnahme auf Fahrradanhängern / Fahrradträgern

    Auf bestimmten Linien der PVG Burgenlandkreis ist die Mitnahme von Fahrrädern durch die Befestigung an einem vorhandenen Fahrradträger am Heck des Linienbusses möglich. Die Mitnahme kann nur garantiert werden, wenn:

    • ein Fahrradträger am Bus vorhanden ist

    • dieser über freie Kapazitäten verfügt

    • keine Gewichtsüberschreitung erfolgt

    Der Fahrgast muss das Fahrrad auf den Träger stellen. Die Befestigung erfolgt durch das Fahrpersonal im Beisein des Fahrgastes. Für Verschmutzungen und Beschädigungen während der Fahrt wird grundsätzlich keine Haftung übernommen. Fahrräder mit Hilfsmotor (außer Pedelec) sind ausgeschlossen, sofern Gewicht und Abmessungen eine sichere Beförderung nicht möglich machen.

    Auf bestimmten und gekennzeichneten Linien der Regionalbus Leipzig GmbH ist die Mitnahme von Fahrrädern auf einem hierfür vorgesehenen Anhänger am Bus möglich. Der Fahrgast muss das Fahrrad auf dem Anhänger in den dafür vorgesehenen Träger aufstellen. Die Befestigung / Sicherung des Fahrrads erfolgt durch das Fahrpersonal im Beisein des Fahrgastes. Für Verschmutzungen und Beschädigungen die im Zusammenhang mit der Beladung und der Entladung des Fahrrades sowie während dessen Transports auf dem Anhänger entstehen, wird keine Haftung übernommen.

    Fahrräder mit Hilfsmotor (außer Pedelec) sind vom Transport ausgeschlossen, sofern Gewicht und/oder Abmessungen einen sicheren Transport auf dem Anhänger nicht möglich machen. Die Mitnahme kann nur garantiert werden, wenn ein Fahrradanhänger am Bus vorhanden ist, dieser über freie Ladungskapazitäten verfügt und keine Gewichtsüberschreitung erfolgt.

    Über die Mitnahme von Fahrrädern auf dem Anhänger entscheidet ausschließlich das Fahrpersonal.

  • Fahrradmitnahme NICHT gestattet

    Die Beförderung von Fahrrädern ist aus Sicherheitsgründen in den besonders gekennzeichneten Linienbussen folgender Verkehrsunternehmen nicht gestattet:

    • Nordsachsen Mobil GmbH und

    • Omnibusbetrieb Saalekreis (OBS) GmbH

    In den anderen Linienbussen der aufgezählten Verkehrsunternehmen ist die Mitnahme von mindestens einem Fahrrad möglich.

    Über die Mitnahme von mehreren Fahrrädern entscheidet allein das Fahrpersonal.

Bike & Ride

Eine Übersicht über alle Bike & Ride Plätze im Verbundgebiet haben wir hier zusammengestellt:

Bike + Ride Plätze im MDV

schild bike und ride parkplatz

Hinweis

Eine Mitnahmepflicht von Fahrrädern besteht grundsätzlich nicht. Die Entscheidung über eine Mitnahme des Fahrrades und -Anhängers richtet sich nach der Kapazität des Verkehrsmittels und wird im Zweifel vom Fahr- oder Betriebspersonal getroffen. Bei gleichzeitiger Mitnahme von Kinderwagen/Rollstuhl und Fahrrad hat der Kinderwagen/Rollstuhl Vorrang. Es dürfen nur so viele Fahrräder mitgenommen werden, wie ohne Gefährdung oder Belästigung anderer Fahrgäste möglich ist.

Sachen, Kinderwagen, Rollstuhl & Rollator

Kinderwagen, Rollstuhl und Rollator werden kostenfrei mitgenommen, soweit sie nicht zweckentfremdet verwendet werden, z.B. zum Transport von Gepäck, Tieren oder dergleichen dienen. In diesen Fällen ist pro Kinderwagen, Rollstuhl und Rollator der Fahrpreis der Extrakarte in der entsprechenden Preisstufe zu lösen.

Rollstühle werden stets bevorzugt befördert.

Kostenfreie Mitnahme von Gepäck

Fahrgäste mit einem gültigen Ticket können Handgepäck, Reisegepäck sowie Traglast kostenfrei mitnehmen, wenn dieses insgesamt von dem mitnehmenden Fahrgast allein getragen werden kann. Für jeden weiteren Gegenstand muss eine Extrakarte in der jeweiligen Preisstufe gelöst werden.

Fahrradanhänger oder Handwagen, in denen Kinder befördert werden, Dreiräder, Lauf- und Fahrräder sowie sonstige Gefährte von Kindern mit Anspruch auf kostenfreie Beförderung werden kostenfrei mitgenommen.

Hinweis

Ein Anspruch auf Beförderung von Sachen besteht nicht. Handgepäck und sonstige Sachen werden nur dann befördert, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können. Eine Mitnahme von Sachen scheidet aus, wenn hierdurch der Haltestellenaufenthalt über das übliche Maß verlängert wird oder die Gefahr besteht, dass auf Grund der Mitnahme der Sache andere Fahrgäste keinen Platz im Fahrzeug finden.

Tiere

Kleintiere oder kleine Hunde werden kostenfrei mitgenommen, wenn sie in geeigneten Behältnissen wie Handgepäck untergebracht sind. Die Behältnisse dürfen andere Personen und Sachen nicht beeinträchtigen.

Kostenpflichtige Mitnahme

Für Hunde, die nicht in geeigneten Behältnissen wie Handgepäck befördert werden, muss eine Extrakarte für die Fahrt in der jeweiligen Preisstufe gelöst werden.

Ständige Mitnahme eines Hundes

Für die ständige Mitnahme eines Hundes ist der Kauf folgender Tickets möglich:

hund Bahnsteig Rucksack
  • Monatskarte zum Normaltarif in der jeweiligen Preisstufe

Mitnahme eines Hundes rund um die Uhr:

Mitnahme eines Hundes zeitlich eingeschränkt:

Hinweis

Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert. Hunde, die nicht in geeigneten Behältern mitgenommen werden, sind an einer kurzgehaltenen Leine zu führen und müssen einen Maulkorb tragen. Blindenführ- und Assistenzhunde, die eine Person begleiten, sowie in Ausbildung befindliche Blindenführ- und Assistenzhunde müssen Führhundegeschirr bzw. -decke tragen und sind von der Maulkorbpflicht befreit.

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