Schülertickets im Überblick

Bildungsticket, SchülerCard, SCHOOL Card, SchülerFreizeitTicket – das Ticketsortiment für Schülerinnen und Schüler im MDV-Gebiet ist vielfältig. Doch welches Ticket ist das passende?

Wir stellen vor, welche Schülertickets je Region verfügbar sind und welche Regelungen gelten. Zur Navigation auf dieser Seite nutzen Sie bitte das Inhaltsverzeichnis.

Aber Achtung: Im Folgenden können wir nur eine grobe Orientierung geben, die eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann. Im Einzelfall können auch andere Regelungen greifen oder andere Tickets verfügbar sein. Bei Fragen können Sie sich gern an uns wenden. 

Wie ist der Schülerverkehr organisiert?

In den meisten Fällen nutzen Schülerinnen und Schüler im MDV-Gebiet auf dem Weg zur Schule den klassischen Linienverkehr, der allen Fahrgästen offensteht. Ergänzend dazu können die jeweiligen Schulträger bei Bedarf auch sogenannte freigestellte Schülerverkehre in Auftrag geben. Diese sind speziell für die An- und Abbringung der Schulkinder konzipiert. Informationen dazu gibt es beim zuständigen Landkreis oder in den kreisfreien Städten Leipzig und Halle.

Wozu dient die MDV-Kundenkarte?

Mit der MDV-Kundenkarte weisen Schülerinnen und Schüler nach, dass sie berechtigt sind, ein Schülerticket zu nutzen. Alternativ ist dies auch mit einem gültigen Schülerausweis möglich.
Die Kundenkarte ist in den Servicecentern der Verkehrsunternehmen und am MDV-Infomobil erhältlich sowie über das MDV-Bestellportal kostenfrei lieferbar.

Wichtig ist, dass die MDV-Kundenkarte bzw. der Schülerausweis immer vollständig ausgefüllt ist und mit einem Passbild sowie einem gültigen Schulstempel versehen ist. Dieser Ermäßigungsnachweis ist immer mitzuführen und muss bei der Fahrkartenkontrolle gemeinsam mit dem jeweiligen Schülerticket unaufgefordert vorgezeigt werden.

shop_kundenkarte

BildungsTicket Sachsen

Das BildungsTicket Sachsen ist DAS Ticket für Schülerinnen und Schüler, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule (in rein schulischer Ausbildung) in Sachsen besuchen. Das Ticket kann außerdem von Personen, die einen Freiwilligendienst in Sachsen absolvieren, genutzt werden.

Das BildungsTicket Sachsen

motiv freitag gleich flytag
  • kostet 15 € pro Monat.

  • ist gültig im sächsischen Teil des MDV-Gebietes, also in den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen, der Stadt Leipzig sowie in den Tarifzonen 131 bis 134 (Übergangstarif Döbeln).
    Hinweis: in den Tarifzonen 156, 163 und 166 gilt das Bildungsticket nur im sächsischen Teil. Eine Übersicht, in welchen MDV-Tarifzonen das Bildungsticket gilt, ist hier zu finden.

  • ist ganztägig gültig.

  • wird im Abonnement über 12 Monate ausgegeben.

  • ist personengebunden und nicht übertragbar (bitte als Berechtigungsnachweis die MDV-Kundenkarte oder einen gültigen Schülerausweis mitführen).

Die Beantragung und Ausgabe des BildungsTickets erfolgt ausschließlich durch die am Schulort ansässigen Verkehrsunternehmen in den Landkreisen Nordsachsen und Leipzig sowie der Stadt Leipzig.
Weitere Informationen und das Antragsdokument zum BildungsTicket im MDV-Gebiet sind hier zu finden.

Tipp: Schülerinnen und Schüler, die in der Freizeit im sachsen-anhaltinischen oder thüringischen Teil des MDV-Gebietes mobil sein möchten, können zusätzlich das SchülerFreizeitTicket (siehe unten) nutzen.


In der Freizeit mobil: Das SchülerFreizeitTicket

Das SchülerFreizeitTicket ist die ideale Ergänzung für Fahrten im MDV-Gebiet nach Schulschluss.

Das SchülerFreizeitTicket

  • kostet 15 € pro Monat.

  • gilt von Montag bis Freitag ab 14 Uhr bis 4 Uhr des Folgetages im gesamten MDV-Gebiet.

  • ist samstags, sonntags und an Feiertagen (sowie am 24. und 31.12.) im gesamten MDV-Gebiet ganztags gültig.

  • hat eine Mindestlaufzeit von 12 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten.

  • ist personengebunden und nicht übertragbar (bitte als Berechtigungsnachweis die MDV-Kundenkarte oder einen gültigen Schülerausweis mitführen).

Das Ticket kann bei einem der Verkehrsunternehmen im MDV-Gebiet mittels Abo-Antrag für Schülerinnen und Schüler abgeschlossen werden.


Schülertickets nach Regionen im MDV-Gebiet

Schülerticket in der Stadt Leipzig

Schülerinnen und Schüler, die in der Stadt Leipzig (Tarifzone 110) eine Schule besuchen, können die SchülerCard nutzen. Das Ticket ist die richtige Wahl für alle Schulkinder, die ausschließlich innerhalb der Schulzeit unterwegs sein wollen.

Die SchülerCard

  • kostet 17,20 € pro Monat.

  • ist gültig für ein Schuljahr.

  • gilt während der Schulzeit von Montag bis Samstag von 5 bis 18 Uhr.

  • gilt nicht in den Ferien und an Sonn- und Feiertagen.

  • gilt für Fahrten in der Tarifzone 110 (Leipzig) sowie zusätzlich in einer frei wählbaren angrenzenden Tarifzone (151, 155, 156, 162, 164 oder 168).

  • ist personengebunden und nicht übertragbar (bitte als Berechtigungsnachweis die MDV-Kundenkarte oder einen gültigen Schülerausweis mitführen).

Die Ausgabe erfolgt ausschließlich über die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB).


Schülertickets in der Stadt Halle

Schülerinnen und Schüler in Halle können die SchülerZeitKarte Halle (nach Schülerbeförderungssatzung) oder die SCHOOL Card Halle nutzen.

SchülerZeitKarte Halle

Die SchülerZeitKarte Halle erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die in der Stadt Halle (Tarifzone 210) eine Schule besuchen und entsprechend der Satzung zur Schülerbeförderung nutzungsberechtigt sind. Mit dem Ticket sind Schulkinder in Halle während der Schulzeit mobil.

Die SchülerZeitKarte Halle

zwei junge Personen sitzen in einer Straßenbahn
  • ist auf Antrag kostenfrei erhältlich, wenn der Schulweg bestimmte Entfernungen überschreitet (gemäß Satzung zur Schülerbeförderung der Stadt Halle).

  • ist gültig in der Tarifzone 210 (Stadt Halle).

  • gilt an Schultagen von Montag bis Freitag von 6 bis 19 Uhr.

  • gilt nicht in den Ferien, an Wochenenden und Feiertagen.

  • ist personengebunden und nicht übertragbar (bitte als Berechtigungsnachweis die MDV-Kundenkarte oder einen gültigen Schülerausweis mitführen).

Die Beantragung erfolgt direkt über die Schule bzw. den Schulträger und die Ausgabe ausschließlich über die Hallesche Verkehrs-AG (HAVAG). Weitere Informationen gibt es auf der Website der Stadt Halle.

Für ältere Schülerinnen und Schüler gilt: Ab der 11. Klasse besteht weiterhin ein Anspruch auf Kostenentlastung bei Einhaltung aller Voraussetzungen laut Satzung. Es erfolgt dann eine anteilige Rückerstattung der angefallenen Fahrtkosten. Dabei ist ein Eigenanteil in Höhe von 100 Euro pro Schuljahr zu zahlen.

Tipp: Die SchülerZeitKarte Halle lässt sich mit dem SCHOOL Card Upgrade Halle für 9,80 € pro Monat kombinieren und auf die zeitliche und räumliche Gültigkeit der SCHOOL Card Halle (siehe unten) erweitern. Damit sind Schüler*innen 24 Stunden lang mit Bus und Bahn mobil – auch in den Sommerferien!

SCHOOL Card Halle

Die SCHOOL Card Halle ist ein Angebot für Schülerinnen und Schüler, die in der Stadt Halle (Tarifzone 210) eine Schule besuchen und während des Schuljahres ganztags mit Bus und Bahn mobil sein wollen.

Die SCHOOL Card Halle

  • kostet 29,20 € pro Monat.

  • ist gültig in der Stadt Halle (Tarifzone 210).

  • gilt 24 Stunden täglich, auch an Wochenenden und in allen Ferien (auch in den Sommerferien).

  • ist samstags, sonntags sowie an allen gesetzlichen Feier- und Ferientagen ganztägig verbundweit gültig.

  • hat eine Mindestlaufzeit von sechs aufeinanderfolgenden Monaten.

  • ist personengebunden und nicht übertragbar (bitte als Berechtigungsnachweis die MDV-Kundenkarte oder einen gültigen Schülerausweis mitführen).

Die Ausgabe erfolgt ausschließlich über die Hallesche Verkehrs-AG (HAVAG).


Schülerticket im Landkreis Leipzig

Ab dem Schuljahr 2024/2025 erhalten alle Schülerinnen und Schüler im Landkreis Leipzig das BildungsTicket Sachsen. Dieses löst die bisherige SchülerRegionalKarte im gesamten Landkreis ab. Alle Informationen zum Ticket sind unter BildungsTicket Sachsen in diesem Artikel zu finden.

Der Antrag für das BildungsTicket Sachsen muss an das am Schulort ansässige Verkehrsunternehmen geschickt werden. Für den nördlichen Teil des Landkreises Leipzig ist das Unternehmen Regionalbus Leipzig zuständig. Wenn sich die Schule im südlichen Teil (Region Borna, Frohburg, Geithain) befindet, geht der Antrag an das Verkehrsunternehmen THÜSAC

Tipp: Schülerinnen und Schüler, die in der Freizeit im sachsen-anhaltinischen oder thüringischen Teil des MDV-Gebietes mobil sein möchten, können zusätzlich das SchülerFreizeitTicket nutzen.


Schülertickets im Landkreis Nordsachsen

Je nach Klassenstufe nutzen Schülerinnen und Schüler im Landkreis Nordsachsen die SchülerRegionalKarte oder das BildungsTicket.

SchülerRegionalKarte im Landkreis Nordsachsen

Dieses Ticket wird für Schulkinder der Klassenstufe 1 bis 4 ausgegeben. Dafür müssen sich Wohn- und Schulort im Landkreis Nordsachsen befinden. Außerdem muss die nächstgelegene Schule besucht werden, die aufnahmefähig ist. Die Mindestentfernung zwischen Wohnadresse und Schule muss mindestens 1 Kilometer betragen.

Die SchülerRegionalKarte im Landkreis Nordsachsen

lächelnder Junge auf Schulranzen gestützt
  • ist auf Antrag kostenfrei erhältlich, wenn das Schulkind anspruchsberechtigt ist (zzgl. eines Eigenanteils).

  • ist gültig im Landkreis Nordsachsen.

  • gilt für ein Schuljahr.

  • gilt nicht in den Sommerferien.

  • ist personengebunden und nicht übertragbar (bitte als Berechtigungsnachweis die MDV-Kundenkarte oder einen gültigen Schülerausweis mitführen).

Die Beantragung erfolgt über das Straßenverkehrsamt im Landkreis Nordsachsen. Weitere Informationen zur Satzung sowie die Anträge für das Ticket sind auf der Seite des Landkreises zu finden.

BildungsTicket Sachsen

Allen Schülerinnen und Schülern im Landkreis Nordsachsen ab der 5. Klasse empfehlen wir das BildungsTicket. Die Informationen zum Ticket sind unter BildungsTicket Sachsen in diesem Artikel zu finden.

Die Beantragung erfolgt direkt über das Verkehrsunternehmen Nordsachsen Mobil.

Tipp: Schülerinnen und Schüler, die in der Freizeit im sachsen-anhaltinischen oder thüringischen Teil des MDV-Gebietes mobil sein möchten, können zusätzlich das SchülerFreizeitTicket nutzen.


Schülerticket im Altenburger Land

Die SchülerRegionalKarte im Altenburger Land können alle Schülerinnen und Schüler nutzen, die laut Satzung des Landkreises anspruchsberechtigt sind. Um das subventionierte Tickt zu erhalten, muss die nächstgelegene und aufnahmefähige staatliche Schule besucht werden. Je nach Klassenstufe sind zusätzlich die Mindestentfernungen zwischen Wohnung und Schule zu beachten.

Die SchülerRegionalKarte im Altenburger Land

  • ist auf Antrag kostenfrei erhältlich, wenn das Schulkind anspruchsberechtigt ist.

  • ist gültig im Landkreis Altenburger Land.

  • gilt für ein Schuljahr.

  • gilt nicht in den Sommerferien.

  • ist personengebunden und nicht übertragbar (bitte als Berechtigungsnachweis die MDV-Kundenkarte oder einen gültigen Schülerausweis mitführen).

Die Beantragung erfolgt direkt über das Schulverwaltungsamt. Die Formulare und Chipkarten werden von den Schulen ausgegeben. Ab der 11. Klasse besteht eine Eigenanteilspflicht laut Schülerbeförderungssatzung. 
Weitere Informationen zur Satzung sowie die Anträge für das Ticket sind auf der Seite des Landkreises zu finden.

Tipp: Schülerinnen und Schüler aus dem Altenburger Land, die nicht satzungsberechtigt sind und daher kein subventioniertes Schülerticket erhalten, können das ABO Azubi für die entsprechend benötigte Tarifzone beantragen. Bei mehr als einer Tarifzone empfehlen wir den Abschluss des Deutschlandtickets.


Schülerticket im Saalekreis

Im Saalekreis erhalten alle satzungsberechtigten Schülerinnen und Schüler bis zur 10. Klasse das Deutschlandticket. Anspruchsberechtigt sind Schulkinder, bei denen Wohn- und Schulort im Saalekreis liegen. Dabei muss die nächstgelegene Schule besucht werden und es gelten je nach Klassenstufe verschiedene Mindestentfernungen.

Das Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler im Saalekreis

  • ist auf Antrag kostenfrei erhältlich, wenn das Schulkind anspruchsberechtigt ist.

  • gilt deutschlandweit.

  • gilt 24 Stunden täglich, auch an Wochenenden.

  • ist personengebunden und nicht übertragbar (bitte als Berechtigungsnachweis die MDV-Kundenkarte oder einen gültigen Schülerausweis mitführen).

Vier lächelnde Schulkinder vor einer Tafel

Die Beantragung erfolgt direkt über den Landkreis. Ab der 11. Klasse besteht weiterhin ein Anspruch auf Kostenentlastung bei Einhaltung aller Voraussetzungen laut Satzung. Dabei ist ein Eigenanteil in Höhe von 100 € pro Schuljahr zu zahlen. 
Weitere Informationen zur Satzung sind auf der Seite des Landkreises zu finden.

Tipp: Schülerinnen und Schüler aus dem Saalekreis, die nicht satzungsberechtigt sind und daher kein subventioniertes Schülerticket erhalten, können das ABO Azubi für die entsprechend benötigte Tarifzone beantragen. Bei mehr als einer Tarifzone empfehlen wir den Abschluss des Deutschlandtickets


Schülerticket im Burgenlandkreis

Im Burgenlandkreis erhalten alle satzungsberechtigten Schülerinnen und Schüler bis zur 10. Klasse das Deutschlandticket. Anspruchsberechtigt sind Schulkinder, bei denen mit Wohn- und Schulort im Burgenlandkreis liegen. Dabei muss die nächstgelegene Schule besucht werden und es gelten je nach Klassenstufe verschiedene Mindestentfernungen.

Das Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler im Burgenlandkeis

  • ist auf Antrag kostenfrei erhältlich, wenn das Schulkind anspruchsberechtigt ist.

  • gilt deutschlandweit.

  • gilt 24 Stunden täglich, auch an Wochenenden.

  • ist personengebunden und nicht übertragbar (bitte als Berechtigungsnachweis die MDV-Kundenkarte oder einen gültigen Schülerausweis mitführen).

Die Beantragung erfolgt direkt über den Landkreis. Ab der 11. Klasse besteht weiterhin ein Anspruch auf Kostenentlastung bei Einhaltung aller Voraussetzungen laut Satzung. Dabei ist ein Eigenanteil in Höhe von 100 € pro Schuljahr zu zahlen. 

Weitere Informationen zur Satzung sind auf der Seite des Landkreises zu finden. Außerdem gibt das Merkblatt einen ersten Überblick.

Tipp: Schülerinnen und Schüler aus dem Burgenlandkreis, die nicht satzungsberechtigt sind und daher kein subventioniertes Schülerticket erhalten, können das ABO Azubi für die entsprechend benötigte Tarifzone beantragen. Bei mehr als einer Tarifzone empfehlen wir den Abschluss des Deutschlandtickets


Schülertickets für die Ferien

Und was gilt in den Ferien? Einige Schülertickets gelten das ganze Schuljahr, also auch während der Ferien. Für Schulkinder, die mit einem Schülerticket unterwegs sind, das nur während der Schulzeit gilt, gibt es spezielle Tickets für die Ferienzeit:

  • FerienTicket Sachsen: gilt in ganzen Sachsen und im gesamten MDV-Gebiet während der Sommerferien. Das Ticket kostet 34,60 €.

  • Schülerferienticket Sachsen-Anhalt und MDV: gilt in Sachsen-Anhalt und im gesamten MDV-Gebiet während der Sommerferien, inkl. Gutscheinheft für verschiedene Vergünstigungen und einer einmaligen Fahrt nach Berlin. Das Ticket kostet 28,00 €.

  • Ferienpass Leipzig: gilt in der Stadt Leipzig (Tarifzone 110) in den sächsischen Sommer- und Winterferien. Das Ticket für die Sommerferien kostet 10,00 € und für die Winterferien 5,00 €.

Bildquellen:
Christian Hüller (Bannerbild); MDV; Fotolia; Shutterstock

Bildungsticket, SchülerCard, SCHOOL Card, SchülerFreizeitTicket – das Ticketsortiment für Schülerinnen und Schüler im MDV-Gebiet ist vielfältig. Doch welches Ticket ist das passende?

Wir stellen vor, welche Schülertickets je Region verfügbar sind und welche Regelungen gelten. Zur Navigation auf dieser Seite nutzen Sie bitte das Inhaltsverzeichnis.

Aber Achtung: Im Folgenden können wir nur eine grobe Orientierung geben, die eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann. Im Einzelfall können auch andere Regelungen greifen oder andere Tickets verfügbar sein. Bei Fragen können Sie sich gern an uns wenden. 

Wie ist der Schülerverkehr organisiert?

In den meisten Fällen nutzen Schülerinnen und Schüler im MDV-Gebiet auf dem Weg zur Schule den klassischen Linienverkehr, der allen Fahrgästen offensteht. Ergänzend dazu können die jeweiligen Schulträger bei Bedarf auch sogenannte freigestellte Schülerverkehre in Auftrag geben. Diese sind speziell für die An- und Abbringung der Schulkinder konzipiert. Informationen dazu gibt es beim zuständigen Landkreis oder in den kreisfreien Städten Leipzig und Halle.

Wozu dient die MDV-Kundenkarte?

Mit der MDV-Kundenkarte weisen Schülerinnen und Schüler nach, dass sie berechtigt sind, ein Schülerticket zu nutzen. Alternativ ist dies auch mit einem gültigen Schülerausweis möglich.
Die Kundenkarte ist in den Servicecentern der Verkehrsunternehmen und am MDV-Infomobil erhältlich sowie über das MDV-Bestellportal kostenfrei lieferbar.

Wichtig ist, dass die MDV-Kundenkarte bzw. der Schülerausweis immer vollständig ausgefüllt ist und mit einem Passbild sowie einem gültigen Schulstempel versehen ist. Dieser Ermäßigungsnachweis ist immer mitzuführen und muss bei der Fahrkartenkontrolle gemeinsam mit dem jeweiligen Schülerticket unaufgefordert vorgezeigt werden.

shop_kundenkarte

BildungsTicket Sachsen

Das BildungsTicket Sachsen ist DAS Ticket für Schülerinnen und Schüler, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule (in rein schulischer Ausbildung) in Sachsen besuchen. Das Ticket kann außerdem von Personen, die einen Freiwilligendienst in Sachsen absolvieren, genutzt werden.

Das BildungsTicket Sachsen

motiv freitag gleich flytag
  • kostet 15 € pro Monat.

  • ist gültig im sächsischen Teil des MDV-Gebietes, also in den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen, der Stadt Leipzig sowie in den Tarifzonen 131 bis 134 (Übergangstarif Döbeln).
    Hinweis: in den Tarifzonen 156, 163 und 166 gilt das Bildungsticket nur im sächsischen Teil. Eine Übersicht, in welchen MDV-Tarifzonen das Bildungsticket gilt, ist hier zu finden.

  • ist ganztägig gültig.

  • wird im Abonnement über 12 Monate ausgegeben.

  • ist personengebunden und nicht übertragbar (bitte als Berechtigungsnachweis die MDV-Kundenkarte oder einen gültigen Schülerausweis mitführen).

Die Beantragung und Ausgabe des BildungsTickets erfolgt ausschließlich durch die am Schulort ansässigen Verkehrsunternehmen in den Landkreisen Nordsachsen und Leipzig sowie der Stadt Leipzig.
Weitere Informationen und das Antragsdokument zum BildungsTicket im MDV-Gebiet sind hier zu finden.

Tipp: Schülerinnen und Schüler, die in der Freizeit im sachsen-anhaltinischen oder thüringischen Teil des MDV-Gebietes mobil sein möchten, können zusätzlich das SchülerFreizeitTicket (siehe unten) nutzen.


In der Freizeit mobil: Das SchülerFreizeitTicket

Das SchülerFreizeitTicket ist die ideale Ergänzung für Fahrten im MDV-Gebiet nach Schulschluss.

Das SchülerFreizeitTicket

  • kostet 15 € pro Monat.

  • gilt von Montag bis Freitag ab 14 Uhr bis 4 Uhr des Folgetages im gesamten MDV-Gebiet.

  • ist samstags, sonntags und an Feiertagen (sowie am 24. und 31.12.) im gesamten MDV-Gebiet ganztags gültig.

  • hat eine Mindestlaufzeit von 12 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten.

  • ist personengebunden und nicht übertragbar (bitte als Berechtigungsnachweis die MDV-Kundenkarte oder einen gültigen Schülerausweis mitführen).

Das Ticket kann bei einem der Verkehrsunternehmen im MDV-Gebiet mittels Abo-Antrag für Schülerinnen und Schüler abgeschlossen werden.


Schülertickets nach Regionen im MDV-Gebiet

Schülerticket in der Stadt Leipzig

Schülerinnen und Schüler, die in der Stadt Leipzig (Tarifzone 110) eine Schule besuchen, können die SchülerCard nutzen. Das Ticket ist die richtige Wahl für alle Schulkinder, die ausschließlich innerhalb der Schulzeit unterwegs sein wollen.

Die SchülerCard

  • kostet 17,20 € pro Monat.

  • ist gültig für ein Schuljahr.

  • gilt während der Schulzeit von Montag bis Samstag von 5 bis 18 Uhr.

  • gilt nicht in den Ferien und an Sonn- und Feiertagen.

  • gilt für Fahrten in der Tarifzone 110 (Leipzig) sowie zusätzlich in einer frei wählbaren angrenzenden Tarifzone (151, 155, 156, 162, 164 oder 168).

  • ist personengebunden und nicht übertragbar (bitte als Berechtigungsnachweis die MDV-Kundenkarte oder einen gültigen Schülerausweis mitführen).

Die Ausgabe erfolgt ausschließlich über die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB).


Schülertickets in der Stadt Halle

Schülerinnen und Schüler in Halle können die SchülerZeitKarte Halle (nach Schülerbeförderungssatzung) oder die SCHOOL Card Halle nutzen.

SchülerZeitKarte Halle

Die SchülerZeitKarte Halle erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die in der Stadt Halle (Tarifzone 210) eine Schule besuchen und entsprechend der Satzung zur Schülerbeförderung nutzungsberechtigt sind. Mit dem Ticket sind Schulkinder in Halle während der Schulzeit mobil.

Die SchülerZeitKarte Halle

zwei junge Personen sitzen in einer Straßenbahn
  • ist auf Antrag kostenfrei erhältlich, wenn der Schulweg bestimmte Entfernungen überschreitet (gemäß Satzung zur Schülerbeförderung der Stadt Halle).

  • ist gültig in der Tarifzone 210 (Stadt Halle).

  • gilt an Schultagen von Montag bis Freitag von 6 bis 19 Uhr.

  • gilt nicht in den Ferien, an Wochenenden und Feiertagen.

  • ist personengebunden und nicht übertragbar (bitte als Berechtigungsnachweis die MDV-Kundenkarte oder einen gültigen Schülerausweis mitführen).

Die Beantragung erfolgt direkt über die Schule bzw. den Schulträger und die Ausgabe ausschließlich über die Hallesche Verkehrs-AG (HAVAG). Weitere Informationen gibt es auf der Website der Stadt Halle.

Für ältere Schülerinnen und Schüler gilt: Ab der 11. Klasse besteht weiterhin ein Anspruch auf Kostenentlastung bei Einhaltung aller Voraussetzungen laut Satzung. Es erfolgt dann eine anteilige Rückerstattung der angefallenen Fahrtkosten. Dabei ist ein Eigenanteil in Höhe von 100 Euro pro Schuljahr zu zahlen.

Tipp: Die SchülerZeitKarte Halle lässt sich mit dem SCHOOL Card Upgrade Halle für 9,80 € pro Monat kombinieren und auf die zeitliche und räumliche Gültigkeit der SCHOOL Card Halle (siehe unten) erweitern. Damit sind Schüler*innen 24 Stunden lang mit Bus und Bahn mobil – auch in den Sommerferien!

SCHOOL Card Halle

Die SCHOOL Card Halle ist ein Angebot für Schülerinnen und Schüler, die in der Stadt Halle (Tarifzone 210) eine Schule besuchen und während des Schuljahres ganztags mit Bus und Bahn mobil sein wollen.

Die SCHOOL Card Halle

  • kostet 29,20 € pro Monat.

  • ist gültig in der Stadt Halle (Tarifzone 210).

  • gilt 24 Stunden täglich, auch an Wochenenden und in allen Ferien (auch in den Sommerferien).

  • ist samstags, sonntags sowie an allen gesetzlichen Feier- und Ferientagen ganztägig verbundweit gültig.

  • hat eine Mindestlaufzeit von sechs aufeinanderfolgenden Monaten.

  • ist personengebunden und nicht übertragbar (bitte als Berechtigungsnachweis die MDV-Kundenkarte oder einen gültigen Schülerausweis mitführen).

Die Ausgabe erfolgt ausschließlich über die Hallesche Verkehrs-AG (HAVAG).


Schülerticket im Landkreis Leipzig

Ab dem Schuljahr 2024/2025 erhalten alle Schülerinnen und Schüler im Landkreis Leipzig das BildungsTicket Sachsen. Dieses löst die bisherige SchülerRegionalKarte im gesamten Landkreis ab. Alle Informationen zum Ticket sind unter BildungsTicket Sachsen in diesem Artikel zu finden.

Der Antrag für das BildungsTicket Sachsen muss an das am Schulort ansässige Verkehrsunternehmen geschickt werden. Für den nördlichen Teil des Landkreises Leipzig ist das Unternehmen Regionalbus Leipzig zuständig. Wenn sich die Schule im südlichen Teil (Region Borna, Frohburg, Geithain) befindet, geht der Antrag an das Verkehrsunternehmen THÜSAC

Tipp: Schülerinnen und Schüler, die in der Freizeit im sachsen-anhaltinischen oder thüringischen Teil des MDV-Gebietes mobil sein möchten, können zusätzlich das SchülerFreizeitTicket nutzen.


Schülertickets im Landkreis Nordsachsen

Je nach Klassenstufe nutzen Schülerinnen und Schüler im Landkreis Nordsachsen die SchülerRegionalKarte oder das BildungsTicket.

SchülerRegionalKarte im Landkreis Nordsachsen

Dieses Ticket wird für Schulkinder der Klassenstufe 1 bis 4 ausgegeben. Dafür müssen sich Wohn- und Schulort im Landkreis Nordsachsen befinden. Außerdem muss die nächstgelegene Schule besucht werden, die aufnahmefähig ist. Die Mindestentfernung zwischen Wohnadresse und Schule muss mindestens 1 Kilometer betragen.

Die SchülerRegionalKarte im Landkreis Nordsachsen

lächelnder Junge auf Schulranzen gestützt
  • ist auf Antrag kostenfrei erhältlich, wenn das Schulkind anspruchsberechtigt ist (zzgl. eines Eigenanteils).

  • ist gültig im Landkreis Nordsachsen.

  • gilt für ein Schuljahr.

  • gilt nicht in den Sommerferien.

  • ist personengebunden und nicht übertragbar (bitte als Berechtigungsnachweis die MDV-Kundenkarte oder einen gültigen Schülerausweis mitführen).

Die Beantragung erfolgt über das Straßenverkehrsamt im Landkreis Nordsachsen. Weitere Informationen zur Satzung sowie die Anträge für das Ticket sind auf der Seite des Landkreises zu finden.

BildungsTicket Sachsen

Allen Schülerinnen und Schülern im Landkreis Nordsachsen ab der 5. Klasse empfehlen wir das BildungsTicket. Die Informationen zum Ticket sind unter BildungsTicket Sachsen in diesem Artikel zu finden.

Die Beantragung erfolgt direkt über das Verkehrsunternehmen Nordsachsen Mobil.

Tipp: Schülerinnen und Schüler, die in der Freizeit im sachsen-anhaltinischen oder thüringischen Teil des MDV-Gebietes mobil sein möchten, können zusätzlich das SchülerFreizeitTicket nutzen.


Schülerticket im Altenburger Land

Die SchülerRegionalKarte im Altenburger Land können alle Schülerinnen und Schüler nutzen, die laut Satzung des Landkreises anspruchsberechtigt sind. Um das subventionierte Tickt zu erhalten, muss die nächstgelegene und aufnahmefähige staatliche Schule besucht werden. Je nach Klassenstufe sind zusätzlich die Mindestentfernungen zwischen Wohnung und Schule zu beachten.

Die SchülerRegionalKarte im Altenburger Land

  • ist auf Antrag kostenfrei erhältlich, wenn das Schulkind anspruchsberechtigt ist.

  • ist gültig im Landkreis Altenburger Land.

  • gilt für ein Schuljahr.

  • gilt nicht in den Sommerferien.

  • ist personengebunden und nicht übertragbar (bitte als Berechtigungsnachweis die MDV-Kundenkarte oder einen gültigen Schülerausweis mitführen).

Die Beantragung erfolgt direkt über das Schulverwaltungsamt. Die Formulare und Chipkarten werden von den Schulen ausgegeben. Ab der 11. Klasse besteht eine Eigenanteilspflicht laut Schülerbeförderungssatzung. 
Weitere Informationen zur Satzung sowie die Anträge für das Ticket sind auf der Seite des Landkreises zu finden.

Tipp: Schülerinnen und Schüler aus dem Altenburger Land, die nicht satzungsberechtigt sind und daher kein subventioniertes Schülerticket erhalten, können das ABO Azubi für die entsprechend benötigte Tarifzone beantragen. Bei mehr als einer Tarifzone empfehlen wir den Abschluss des Deutschlandtickets.


Schülerticket im Saalekreis

Im Saalekreis erhalten alle satzungsberechtigten Schülerinnen und Schüler bis zur 10. Klasse das Deutschlandticket. Anspruchsberechtigt sind Schulkinder, bei denen Wohn- und Schulort im Saalekreis liegen. Dabei muss die nächstgelegene Schule besucht werden und es gelten je nach Klassenstufe verschiedene Mindestentfernungen.

Das Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler im Saalekreis

  • ist auf Antrag kostenfrei erhältlich, wenn das Schulkind anspruchsberechtigt ist.

  • gilt deutschlandweit.

  • gilt 24 Stunden täglich, auch an Wochenenden.

  • ist personengebunden und nicht übertragbar (bitte als Berechtigungsnachweis die MDV-Kundenkarte oder einen gültigen Schülerausweis mitführen).

Vier lächelnde Schulkinder vor einer Tafel

Die Beantragung erfolgt direkt über den Landkreis. Ab der 11. Klasse besteht weiterhin ein Anspruch auf Kostenentlastung bei Einhaltung aller Voraussetzungen laut Satzung. Dabei ist ein Eigenanteil in Höhe von 100 € pro Schuljahr zu zahlen. 
Weitere Informationen zur Satzung sind auf der Seite des Landkreises zu finden.

Tipp: Schülerinnen und Schüler aus dem Saalekreis, die nicht satzungsberechtigt sind und daher kein subventioniertes Schülerticket erhalten, können das ABO Azubi für die entsprechend benötigte Tarifzone beantragen. Bei mehr als einer Tarifzone empfehlen wir den Abschluss des Deutschlandtickets


Schülerticket im Burgenlandkreis

Im Burgenlandkreis erhalten alle satzungsberechtigten Schülerinnen und Schüler bis zur 10. Klasse das Deutschlandticket. Anspruchsberechtigt sind Schulkinder, bei denen mit Wohn- und Schulort im Burgenlandkreis liegen. Dabei muss die nächstgelegene Schule besucht werden und es gelten je nach Klassenstufe verschiedene Mindestentfernungen.

Das Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler im Burgenlandkeis

  • ist auf Antrag kostenfrei erhältlich, wenn das Schulkind anspruchsberechtigt ist.

  • gilt deutschlandweit.

  • gilt 24 Stunden täglich, auch an Wochenenden.

  • ist personengebunden und nicht übertragbar (bitte als Berechtigungsnachweis die MDV-Kundenkarte oder einen gültigen Schülerausweis mitführen).

Die Beantragung erfolgt direkt über den Landkreis. Ab der 11. Klasse besteht weiterhin ein Anspruch auf Kostenentlastung bei Einhaltung aller Voraussetzungen laut Satzung. Dabei ist ein Eigenanteil in Höhe von 100 € pro Schuljahr zu zahlen. 

Weitere Informationen zur Satzung sind auf der Seite des Landkreises zu finden. Außerdem gibt das Merkblatt einen ersten Überblick.

Tipp: Schülerinnen und Schüler aus dem Burgenlandkreis, die nicht satzungsberechtigt sind und daher kein subventioniertes Schülerticket erhalten, können das ABO Azubi für die entsprechend benötigte Tarifzone beantragen. Bei mehr als einer Tarifzone empfehlen wir den Abschluss des Deutschlandtickets


Schülertickets für die Ferien

Und was gilt in den Ferien? Einige Schülertickets gelten das ganze Schuljahr, also auch während der Ferien. Für Schulkinder, die mit einem Schülerticket unterwegs sind, das nur während der Schulzeit gilt, gibt es spezielle Tickets für die Ferienzeit:

  • FerienTicket Sachsen: gilt in ganzen Sachsen und im gesamten MDV-Gebiet während der Sommerferien. Das Ticket kostet 34,60 €.

  • Schülerferienticket Sachsen-Anhalt und MDV: gilt in Sachsen-Anhalt und im gesamten MDV-Gebiet während der Sommerferien, inkl. Gutscheinheft für verschiedene Vergünstigungen und einer einmaligen Fahrt nach Berlin. Das Ticket kostet 28,00 €.

  • Ferienpass Leipzig: gilt in der Stadt Leipzig (Tarifzone 110) in den sächsischen Sommer- und Winterferien. Das Ticket für die Sommerferien kostet 10,00 € und für die Winterferien 5,00 €.

Bildquellen:
Christian Hüller (Bannerbild); MDV; Fotolia; Shutterstock

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