Das Rad darf mit den Öffis mit!
Das Rad soll mitfahren?! Wir geben einen Überblick zu den geltenden Regelungen zur Fahrradmitnahme im MDV-Gebiet.
Ob Radtour oder der tägliche Arbeitsweg: In vielen Bussen und Bahnen der Verkehrsunternehmen im MDV-Gebiet ist die Fahrradmitnahme möglich. Wir geben einen Überblick zu den geltenden Mitnahme-Regelungen für Fahrräder.
Einfach auf den Sattel steigen, losradeln und sich die Luft um die Nase wehen lassen – eine tolle Sache! Wenn dabei ein Teil der Radtour oder des Berufsweges per ÖPNV zurückgelegt werden soll, kann man das prima mit Bus und Bahn kombinieren und muss dabei teilweise nicht mal etwas extra zahlen.
KOSTENLOSE FAHRRADMITNAHME
- Im MDV-Gebiet könnt Ihr das Fahrrad in allen Nahverkehrszügen und S-Bahnen kostenlos mitnehmen – egal ob Ihr mit einem Einzelticket, MDV-Abo oder dem Deutschlandticket fahrt.
- Und auch in den Bussen und Bahnen im Saalekreis und im Burgenlandkreis darf das Bike kostenfrei mit.
- ebenfalls in Nahverkehrszügen in den Transitzonen 298 und 299 außerhalb des MDV-Gebietes sowie in den Tarifzonen 131 bis 134 und 279
- auf den Linien im Bus-Bahn-Landesnetz Sachsen-Anhalt
- auf der gesamten Buslinie 131 und auf der Linie 196 (Bad Düben – Leipzig, Hbf.)
Grundsätzlich gilt zudem im MDV: Zusammengeklappte Fahrräder, die in einer Tasche verstaut sind, und Kleinkinderfahrräder werden als Traglast definiert und ebenfalls unentgeltlich befördert.
KOSTENPFLICHTIGE FAHRRADMITNAHME
Für alles Weitere wie die Fahrt in Straßenbahnen und Bussen im sächsischen und thüringischen Teil des Verkehrsverbundes oder eine Fahrt in Halle oder Leipzig außerhalb der aufgeführten Zeiten muss eine Extrakarte in der jeweiligen Preisstufe gelöst werden.
Die Extrakarte ist erhältlich:
- am Fahrkartenautomaten
- bei den Servicestellen der Verkehrsunternehmen
- in ausgewählten Geschäften des Einzelhandels
- beim Fahrpersonal
- am MDV Infomobil
Die aktuellen Preise für den Erwerb einer Extrakarte findet Ihr hier: www.mdv.de/ticket/extrakarte
GUT ZU WISSEN
Eine Mitnahmepflicht für Fahrräder besteht grundsätzlich nicht. In stark ausgelasteten Zügen entscheidet das Betriebspersonal vor Ort über die Mitnahme, da Rollstühle und Kinderwagen Vorrang haben. Zudem dürfen immer nur so viele Fahrräder mitgenommen werden, wie ohne Gefährdung anderer Fahrgäste möglich ist. Das Betriebspersonal achtet damit also auf Eure Sicherheit.
Gruppen, die mit Fahrrad und ÖPNV reisen möchten, empfehlen wir eine Voranmeldung beim jeweiligen Verkehrsunternehmen.
Zweirad ist dabei nicht gleich Zweirad. Fahrräder mit Trethilfe durch einen Elektrohilfsmotor sowie E-Bikes dürfen mit in Bus und Bahn, werden aber nicht auf Fahrradträgern oder Fahrradanhängern mitgenommen. Von der Beförderung mit den Öffis grundsätzlich ausgeschlossen sind dreirädrige Fahrräder oder Räder mit Verbrennungsmotor, Mofas sowie Lastenräder oder versicherungspflichtige Fahrzeuge.
Außerhalb des MDV-Gebietes können die Regelungen zur Fahrradmitnahme abweichen. Bei verbundraumübergreifenden Fahrten in Sachsen oder Richtung Brandenburg ist beispielweise eine Fahrradtageskarte der Deutschen Bahn zu kaufen.
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