Fahrrad, Sachen und Tiere
Die wichtigsten Infos zur Mitnahme von Fahrrädern, Gepäck und Tieren
Im Mitteldeutschen Verkehrsverbund kannst Du Fahrräder, Kinderwagen, Rollstühle und kleine Tiere oft kostenfrei mitnehmen – es gibt aber klare Regeln zu Zeiten, Orten und besonderen Fällen. Wenn Du größere Gegenstände transportieren willst oder Deinen Hund außerhalb eines Behältnisses dabeihast, musst Du meist ein Extraticket lösen. Für alle Fälle entscheiden letztlich das Fahrpersonal und die Kapazitäten im Fahrzeug, wie viel Platz vorhanden ist und ob Dein Fahrrad oder Gepäck noch mitkommen darf.
Welche Regeln gelten für Fahrräder?
Fahrräder kannst Du in allen Nahverkehrszügen innerhalb des MDV, in Straßenbahnen und Bussen im Saalekreis und Burgenlandkreis sowie im Bahn-Bus-Landesnetz Sachsen-Anhalt kostenfrei mitnehmen. Zusammengeklappte Fahrräder, zusammengeklappte elektrische Tretroller in Taschen und Kleinkindfahrräder (von Kindern mit Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung) gelten als Traglast und fahren ebenfalls gratis mit.
Beispiel: Wenn Du mit Deinem zusammengeklappten Fahrrad im Nahverkehr unterwegs bist, brauchst Du kein Extraticket.
In der Stadt Leipzig und Halle (Saale)
Eine Besonderheit gibt es bei den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) und der Halleschen Verkehrs-AG (HAVAG): Elektrische Tretroller dürfen dort nicht mitgenommen werden.
Fahrräder kannst Du bei der LVB (Tarifzone 110) zu folgenden Zeiten kostenlos transportieren:
- Montag bis Samstag zwischen 19:30 und 6:00 Uhr des Folgetages
- sonntags und an sächsischen Feiertagen rund um die Uhr
In Halle (Tarifzone 210) ist die unentgeltliche Mitnahmen an folgenden zeitabhängige Regelungen gebunden:
- Montag bis Donnerstag sowie am Sonntag von 21:00 bis 4:00 Uhr des Folgetages
- Freitag von 21:00 bis 8:00 Uhr des Folgetages
- Samstag von 21:00 bis 9:00 Uhr des Folgetages
Tipp: Die HAVAG bietet für Halle auch eine Fahrradmonatskarte an.
Im weiteren Verbundgebiet
Du kannst Dein Fahrrad in den Nahverkehrszügen auch kostenfrei mitnehmen, wenn Du in den Transitzonen 298 und 299 oder in den Tarifzonen 131 bis 134 und 279 außerhalb des MDV-Gebiets unterwegs bist – vorausgesetzt, Dein MDV-Ticket gilt für die Strecke, die Du fährst.
Für Fahrten außerhalb des MDV-Gebiets mit dem Deutschlandticket brauchst Du ab dem ersten Halt außerhalb und in den Transitzonen eine Fahrradtageskarte für den Nahverkehr (Deutschlandtarif). Infos zu Zusatztickets gibt es direkt bei den angrenzenden Verkehrsverbünden.
Kostenpflichtig wird die Mitnahme in Straßenbahnen und Bussen im sächsischen und thüringischen Verbundgebiet. Hier brauchst Du eine Extraticket in der passenden Preisstufe.
Manche Busunternehmen bieten die Fahrradmitnahme auf Fahrradträgern oder Anhängern an. Ob Dein Rad transportiert werden kann, entscheidet das Fahrpersonal – zum Beispiel, ob genug Platz ist oder das Gewicht passt. Wenn Du mit mehreren Rädern reist, frage vorher das Fahrpersonal. Bei Nordsachsen Mobil und Omnibusbetrieb Saalekreis ist die Mitnahme von Fahrrädern in gekennzeichneten Bussen aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
Was gilt für Kinderwagen, Rollstühle und Gepäck?
Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren werden kostenfrei mitgenommen – solange sie nicht zweckentfremdet werden. Das heißt, sie dürfen nicht als Transportmittel für Gepäck oder Tiere genutzt werden. Wenn das doch passiert, brauchst Du ein Extraticket für das jeweilige Fahrzeug. Rollstühle haben immer Vorrang bei der Beförderung. Beispiel: Wenn gleichzeitig ein Kinderwagen und ein Fahrrad mitgenommen werden, bekommt der Kinderwagen den Vorzug.
Dein Hand- und Reisegepäck sowie Traglast fährt gratis mit, solange Du alles allein tragen kannst. Hast Du mehr dabei – etwa einen großen Koffer und mehrere Taschen –, brauchst Du für weitere Gegenstände zusätzliche Extrakarten. Fahrradanhänger oder Handwagen von Kindern werden ebenfalls kostenfrei transportiert, wenn die Kinder die kostenfreie Beförderung in Anspruch nehmen. Entscheidend ist, dass Gepäck und Sachen die Sicherheit und Ordnung im Fahrzeug nicht gefährden, andere Fahrgäste einen Platz finden und nicht gestört werden. Ist das nicht der Fall, oder wird der Halt dadurch zu lange, kann die Mitnahme abgelehnt werden.
Darfst Du Tiere mitnehmen?
Kleintiere und kleine Hunde dürfen gratis mitfahren, wenn sie in passenden Behältern – wie einer Box oder einer Transporttasche – untergebracht sind. Die Box darf andere Fahrgäste und deren Sachen nicht behindern. Für Hunde, die nicht in solchen Behältern transportiert werden, brauchst Du ein Extraticket. Für die ständige Mitnahme eines Hundes kann eine Monatskarte in der entsprechenden Preisstufe genutzt werden. Außerdem gibt es Abonnements mit Hundemitnahme-Baustein, wie zum Beispiel das ABO Light.
Wichtige Hinweise
- Die Mitnahme von Tieren erfolgt unter Aufsicht einer geeigneten Person.
- Hunde ohne Behältnis müssen an der kurzen Leine gehalten werden und einen Maulkorb tragen.
- Blindenführ- und Assistenzhunde (auch in Ausbildung) benötigen ein Führhundegeschirr bzw. -decke und sind von der Maulkorbpflicht befreit, wenn sie entsprechend gekennzeichnet sind und Personen begleiten.
Gibt es Besonderheiten bei der Mitnahme?
Es besteht grundsätzlich keine Pflicht zur Mitnahme von Fahrrädern oder Sachen. Die Entscheidung hängt vor allem von der Kapazität ab und wird vom Fahrpersonal getroffen. Kinderwagen und Rollstühle haben Vorrang. Es dürfen nur so viele Fahrräder und Sachen mitgenommen werden, wie ohne Gefährdung oder Belästigung für andere Fahrgäste möglich ist. Standorte von Bike & Ride-Plätzen findest Du in der interaktiven Karte des MDV.