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Alkohol an Bahnhöfen: Was ändert sich, was gilt bereits?

Ab dem 15. Oktober 2026 ist der Alkoholkonsum an allen Bahnhöfen der Deutschen Bahn verboten. Auch im MDV gelten Regeln, die den Verzehr von Alkohol im Nahverkehr regeln.

Ein Schild am Bahnhof, das über das neu eigeführte Alkoholverbot an Bahnhöfen der DB informiert.
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Wer an einem Bahnhof auf den Zug wartet, darf künftig keinen Alkohol mehr trinken, wenn es sich um eine Station der Deutschen Bahn (DB) handelt. Das neue Alkoholkonsumverbot gilt seit dem 15. Oktober 2026 an allen rund 5.700 Bahnhöfen der DB in Deutschland. Mit der neuen Regelung will das Unternehmen für mehr Sauberkeit und Sicherheit an den Bahnhöfen für Fahrgäste und auch das eigene Personal sorgen.

An knapp 40 größeren Bahnhöfen, beispielsweise in München, Hamburg und Berlin, galt das Verbot bereits zuvor. Nach Angaben der DB gingen dort Müll und Konflikte zurück. Auch eine repräsentative Umfrage unter Fahrgästen zeigte Zustimmung: Rund 80 Prozent der Befragten sprachen sich demnach für alkoholfreie Bahnhöfe aus.

Die Regelung an Gleis, Bahnhof und im Zug

Das neue Verbot betrifft die Bahnhöfe der DB. Es ist Teil der Hausordnung und gilt damit auf den entsprechenden Bahnhofsanlagen. Wer wiederholt dagegen verstößt, muss mit einem Hausverbot rechnen.

Ausnahmen gelten für den Alkoholkonsum in Bahnhofsgeschäften, Bars und Restaurants sowie den Ausschank von alkoholischen Getränken im Zug: Im Bordbistro darf Alkohol weiterhin angeboten und getrunken werden. Auch verschlossene alkoholische Getränke dürfen weiterhin im Gepäck oder aus Einkäufen mitgeführt werden.

Aushang zum Alkoholverbot an Bahnhöfen der DB.

Was gilt in Bus und Bahn im MDV?

Im Regionalverkehr und auch im MDV-Gebiet gelten für den Umgang mit Alkohol in Bus und Bahn teilweise andere Regeln. Bereits vor Inkrafttreten des jetzigen Verbots, war der Verzehr von Alkohol in den Fahrzeugen geregelt. So heißt es in den Beförderungsbedingungen unter anderem:  

  • Wer so stark unter Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht, dass er eine Gefahr für sich, andere Fahrgäste oder den Betrieb darstellt, kann von der Beförderung ausgeschlossen werden.
  • Zudem dürfen keine offenen Lebensmittel und Getränke mitgenommen werden, die Kleidung anderer Fahrgäste oder die Einrichtung des Fahrzeugs verschmutzen können.

Für Fahrgäste lohnt es sich also, genau hinzuschauen. Je nach Ort und Situation gelten unterschiedliche Regeln, die zu mehr Sicherheit und einem angenehmen Miteinander beitragen. An den Bahnhöfen der DB ist das Feierabendbier am Gleis künftig grundsätzlich tabu. In Bus und Bahn im MDV gelten weiterhin die bestehenden Beförderungsbedingungen, aber kein grundsätzliches Alkoholverbot.

Bildnachweise

In der Reihenfolge ihres Erscheinens:

  • Ein Schild am Bahnhof, das über das neu eigeführte Alkoholverbot an Bahnhöfen der DB informiert.: Deutsche Bahn AG/ Dominic Dupont
  • Aushang zum Alkoholverbot an Bahnhöfen der DB.: Deutsche Bahn AG/Dominic Dupont

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