Fahrkarten
Informationen in Leichter Sprache
Fahr-Karten
Wann brauche ich eine Fahr-Karte?
Wenn Du mit Zug, Bus oder Tram fahren willst,
brauchst Du eine Fahr-Karte.
Du hast keine Fahr-Karte?
Dann musst Du eine Fahr-Karte kaufen.
Ausnahmen:
- Kinder bis 6 Jahre brauchen keine eigene Fahr-Karte.
- Kinder von 6 bis 14 Jahren brauchen eine Kinder-Fahr-Karte.
Diese kostet weniger als eine Fahr-Karte für Erwachsene.
Die wichtigen Informationen zu den Fahr-Karten sind diesem Clip erklärt.
Wann ist die Fahr-Karte gültig?
Manche Fahr-Karten haben einen Aufdruck.
Auf dem Aufdruck stehen das Datum und die Uhr-Zeit.
Die Fahr-Karte ist dann an diesem Tag gültig.
Und ab dieser Uhr-Zeit.
Andere Fahr-Karten haben keinen Aufdruck.
Diese Fahrkarten musst Du entwerten.
Entwerten heißt:
Du steckst die Fahr-Karte in ein Gerät.
Das Gerät heißt Entwerter
Der Entwerter stempelt Datum und Uhr-Zeit darauf.
Ab diesem Zeitpunkt ist die Fahr-Karte gültig.
Entwerten - so geht es
- Zug: Fahr-Karte vor dem Einsteigen entwerten.
Die blauen Entwerter stehen am Bahnhof. - Bus und Tram: Fahr-Karte nach dem Einsteigen entwerten.
Die Entwerter sind gelb oder rot.
Die Entwerter sind im Bus oder in der Tram.
Arten von Fahr-Karten
Im MDV gibt es zum Beispiel:
- Einzel-Fahr-Karte
- 24-Stunden-Karte
- Wochen-Karte
- Monats-Karte
Es gibt auch ermäßigte Fahr-Karten.
Ermäßigt heißt:
Die Fahr-Karte kostet weniger.
Zum Beispiel:
Eine Fahr-Karte für ein Kind ist ermäßigt.
Wo bekomme ich Fahr-Karten?
- in einer Verkaufs-Stelle von den Verkehrs-Unternehmen
- in den Verkaufs-Stellen an Bahnhöfen
- an Fahr-Karten-Automaten
- beim Bus-Fahrer
- in der App vom MDV: MOOVME [sprich: muuv-mie]
Fahr-Karten-Kontrolle
Mitarbeiter der Verkehrs-Unternehmen prüfen manchmal,
ob alle Fahr-Gäste eine gültige Fahr-Karte haben.
Das nennt man Fahr-Karten-Kontrolle.
Wenn Du eine Fahr-Karte aus Papier hast,
kannst Du die Fahr-Karte einfach vorzeigen.
Die Kontrolleure prüfen den Aufdruck.
Wenn Du eine Fahr-Karte auf einer Chip-Karte hast,
musst Du die Chip-Karte an ein Kontroll-Gerät halten.
Eine Chip-Karte hast Du nur, wenn Du ein Abo hast.
Bei manchen Abos musst Du zusätzlich Deinen Personalausweis zeigen.
Zum Beispiel beim Abo Light.
Wichtig:
Hast Du keine gültige Fahr-Karte,
musst Du ein Straf-Geld bezahlen.
Schwer-Behinderten-Ausweis und Wert-Marke
Menschen mit Schwer-Behinderung bekommen
vom Versorgungsamt eine Wertmarke.
Beispiele:
- Menschen im Rollstuhl
- blinde Menschen
Mit der Wert-Marke brauchst Du keine extra Fahr-Karte.
Die Wert-Marke gilt wie eine Fahr-Karte.
Begleitung
Im Schwer-Behinderten-Ausweis kann ein B stehen.
Das B steht für Begleitung.
Das bedeutet:
Die Person braucht Hilfe.
Zum Beispiel beim Einsteigen oder Aussteigen.
Mit einem B im Ausweis gilt:
- Du darfst eine Begleitperson kostenlos mitnehmen.
- Du darfst einen Hund kostenlos mitnehmen.