Fahrradmitnahme im MDV

 

Fahrgäste mit einer gültigen Fahrkarte können in den Zügen des Nahverkehrs ein Fahrrad im gesamten Verbundgebiet kostenlos mitnehmen, gleiches gilt für die Mitnahme bei den straßengebundenen Verkehrsunternehmen OBS, PNVG, PVG und RVG in den Landkreisen Saalekreis und Burgenlandkreis im sächsisch-anhaltinischen Verbundgebiet.

 

Im sächsischen und thüringischen Verbundgebiet sowie in der Tarifzone 210 (Halle) ist bei den straßengebundenen Verkehrsunternehmen für die Mitnahme eines Fahrrades eine Einzelfahrkarte Kind oder ein Abschnitt einer 4-Fahrtenkarte für Kinder in der entsprechenden Preisstufe zu lösen. Fahrräder können jedoch nur dann mitgenommen werden, wenn es die Beförderungskapazitäten zulassen.