Tickets » Fahrgastrechte im Schienenpersonennahverkehr
Die Fahrgastrechte regeln Erstattungs- und Entschädigungsansprüche, die im Zusammenhang mit Zugverspätungen oder -ausfällen der Eisenbahnbeförderung stehen. Der Kunde kann nur die Fahrgastrechte in Anspruch nehmen, wenn das Ereignis auf Verschulden des Eisenbahnunternehmens zurückzuführen ist, Verschulden Dritter oder eigenes Verschulden des Fahrgastes berechtigen nicht zu Inanspruchnahme der Fahrgastrechte. Eine gleichzeitige Erstattung und Entschädigung für die gleiche Fahrt ist ausgeschlossen.
Erstattungen (Rücknahme)
bei Reiseabbruch wegen absehbarer Verspätungen > 60 min am Zielbahnhof
Fahrpreisentschädigungen
Nutzung eines höherwertigen Zuges bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mindestens 20 Minuten und Ersatz der ggf. dafür zusätzlich zu lösenden Fahrtkarten.
2. Fahrpreisentschädigung für Verspätungen
| bei Einzelfahrkarten: | |
|---|---|
| ab 60 min Verspätung am Zielbahnhof: | 25 % des Fahrpreises |
| ab 120 min Verspätung an Zielbahnhof: | 50 % des Fahrpreises |
| bei Zeitkarten je Fall: | |
|---|---|
| bei 2. Klasse-Nutzung: | 1,50 € |
| bei 1. Klasse-Nutzung: | 2,50 € |
Keine Entschädigung erfolgt für Beträge unterhalb der Auszahlungsuntergrenze von 4,00 € (Bagatellgrenze). Bei Zeitkarten ist daher eine gesammelte Einreichung bis zu einer maximalen Entschädigung von 25% des Fahrpreises möglich.
3. Fahrpreisentschädigung aufgrund von Ausfall, Verspätung oder resultierendem Anschlussversäumnis
Es sind Anträge zusammen mit einem vollständig ausgefüllten „Fahrgastrechte-Formular“ und beigefügten Originalbelegen bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen einzureichen.



